Pflichtnachwuchsmannschaften OÖBV
Die Bestimmungen des OÖBV enthalten betreffend die verpflichtende Führung von Nachwuchsmannschaften im Bereich des Landesverbandes eine von § 6 WO/ÖBV abweichende Regelung, die in Erinnerung gerufen wird:
1. Regelungen für die 1. Liga (HLL)
- Pro Mannschaft in der 1. Liga: Es muss eine Nachwuchsmannschaft geführt werden.
- Ab dem 2. Spieljahr in der HLL: Es müssen zwei Nachwuchsmannschaften geführt werden.
Ausnahmen:
- Wenn der Verein bereits als Bundesliga-Verein für seine Bundesliga-Mannschaften zwei Nachwuchsmannschaften führen muss.
- Wenn es sich um die zweite Mannschaft eines Vereins in der HLL handelt.
Beispiele:
- 1 Team BL + 1 Team HLL = 3 Nachwuchsmannschaften (NWM)
- 2 Teams HLL = 3 NWM
- 3 Teams HLL = 4 NWM
2. Regelungen für die 2. und 3. Liga (H1, H2)
- Pro Mannschaft in der 2. und 3. Liga: Es muss eine Nachwuchsmannschaft geführt werden.
Ausnahme:
- Die Verpflichtung entfällt, wenn der Verein bereits für seine Mannschaften in der Bundesliga und 1. Liga insgesamt vier Nachwuchsmannschaften führen muss.
Beispiele:
- 1 Team BL + 2 Teams HLL + 1 Team H1 = 4 NWM
- 2 Teams HLL + 1 Team H1 = 4 NWM
- 3 Teams HLL + 1 Team H1 = 4 NWM
3. Maximalanzahl an Nachwuchsmannschaften
- Eine Verpflichtung zur Führung von mehr als vier Nachwuchsmannschaften entsteht nur, wenn ein Verein zusammen vier oder mehr Mannschaften in HLL und BL gemeldet hat.
Beispiele:
- 1 Team BL + 3 Teams HLL = 5 NWM
- 4 Teams HLL = 5 NWM
4. Nachwuchsförderbetrag bei Nichteinhaltung
- Nichtmeldung einer Nachwuchsmannschaft oder Ausscheiden während des 1. Durchgangs: Es ist ein Nachwuchsförderbetrag gemäß der Gebührenordnung (GebO/OÖBV) zu entrichten.
- Ausscheiden während des 2. Durchgangs: Es wird 50 % des Betrages fällig.