Regelung der Pflichtnachwuchsmannschaften

Pflichtnachwuchsmannschaften OÖBV

Die Bestimmungen des OÖBV enthalten betreffend die verpflichtende Führung von Nachwuchsmannschaften im Bereich des Landesverbandes eine von § 6 WO/ÖBV abweichende Regelung, die in Erinnerung gerufen wird:


1. Regelungen für die 1. Liga (HLL)

  • Pro Mannschaft in der 1. Liga: Es muss eine Nachwuchsmannschaft geführt werden.
  • Ab dem 2. Spieljahr in der HLL: Es müssen zwei Nachwuchsmannschaften geführt werden.

Ausnahmen:

  • Wenn der Verein bereits als Bundesliga-Verein für seine Bundesliga-Mannschaften zwei Nachwuchsmannschaften führen muss.
  • Wenn es sich um die zweite Mannschaft eines Vereins in der HLL handelt.

Beispiele:

  • 1 Team BL + 1 Team HLL = 3 Nachwuchsmannschaften (NWM)
  • 2 Teams HLL = 3 NWM
  • 3 Teams HLL = 4 NWM

2. Regelungen für die 2. und 3. Liga (H1, H2)

  • Pro Mannschaft in der 2. und 3. Liga: Es muss eine Nachwuchsmannschaft geführt werden.

Ausnahme:

  • Die Verpflichtung entfällt, wenn der Verein bereits für seine Mannschaften in der Bundesliga und 1. Liga insgesamt vier Nachwuchsmannschaften führen muss.

Beispiele:

  • 1 Team BL + 2 Teams HLL + 1 Team H1 = 4 NWM
  • 2 Teams HLL + 1 Team H1 = 4 NWM
  • 3 Teams HLL + 1 Team H1 = 4 NWM

3. Maximalanzahl an Nachwuchsmannschaften

  • Eine Verpflichtung zur Führung von mehr als vier Nachwuchsmannschaften entsteht nur, wenn ein Verein zusammen vier oder mehr Mannschaften in HLL und BL gemeldet hat.

Beispiele:

  • 1 Team BL + 3 Teams HLL = 5 NWM
  • 4 Teams HLL = 5 NWM

4. Nachwuchsförderbetrag bei Nichteinhaltung

  • Nichtmeldung einer Nachwuchsmannschaft oder Ausscheiden während des 1. Durchgangs: Es ist ein Nachwuchsförderbetrag gemäß der Gebührenordnung (GebO/OÖBV) zu entrichten.
  • Ausscheiden während des 2. Durchgangs: Es wird 50 % des Betrages fällig.
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